RWP: Wie Betriebe jetzt noch profitieren

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WFG, Ute Heinze – 25.05.2023

Investitionen tätigen und gleichzeitig Arbeitsplätze schaffen, das ist die Devise des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP). Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW wird die Förderbedingungen zum 1. Juli 2023 anpassen.
Für Unternehmen aus dem Kreis Unna kann es deshalb lohnend sein, im Juni noch einen Förderantrag zu stellen. „Denn das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm bietet Betrieben, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, attraktive Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen. Unternehmen erhalten bei einem positiven Förderbescheid Zuschüsse zwischen zehn und 15 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben. Auch Betriebsübernahmen und Neugründungen können RWP-förderfähig sein“, sagt WFG-Geschäftsführer Sascha Dorday.

Für eine Förderung kommen Unternehmen mit überregionalem Ansatz aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie in den ausgewiesenen Fördergebieten, den so genannten C- und D-Fördergebieten, investieren. Diese umfassen den gesamten Kreis Unna.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro erwirtschaften.
Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist, können auch Großunternehmen gefördert werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Fördermittel des RWP für:

  • gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden (Zweckbindungsfrist 5 Jahre), bestimmt sind. Alternativ können auch Lohnausgaben für die mit dem Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffenen Dauerarbeitsplätze gefördert werden.
  •  nicht-investive Vorhaben wie beispielsweise Beratung und Schulung bestimmt sind.
  • die Markteinführung von innovativen Produkten bestimmt sind, wenn diese maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt wurden.

„Die Anträge zur Inanspruchnahme der RWP-Förderung sind bei der NRW-Bank Münster zu stellen. Das Team der WFG Kreis Unna berät und unterstützt Unternehmen aus den zehn Städten und Gemeinden des Kreises Unna und hilft bei der Antragstellung“, so Sascha Dorday.
Zwar gäbe es das RWP auch nach Juli noch im Kreis Unna, dann allerdings in stark veränderter Form. Um noch von aktuell geltenden Bedingungen zu profitieren, müsse ein Antrag bis zum 30. Juni eingereicht sein.

WFG-Mitarbeiter Ansgar Burchard (a.burchard@wfg-kreis-unna.de; Tel.: 02303/27-1290) berät interessierte Betriebe gern und nimmt eine unverbindliche Einschätzung vor.

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