Compliance-Standards für KMU in Arbeit

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Ansgar Burchard, WFG Kreis Unna – 28.11.2022

„Compliance“ meint im unternehmerischen Kontext das „regelgerechtes, vorschriftsgemäßes, ethisch korrektes Verhalten“. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind wie Konzerne vielen Regeln unterworfen und haben es durch ihre Größe oft schwer, den Überblick über die aktuell geltenden Compliance-Regelungen zu behalten und diese fristgerecht umzusetzen. Als Beispiele seien hier das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Hinweisgeberschutzgesetz, Geldwäschegesetz genannt. Mitunter existiert auch ein Überforderungsgefühl, da das eigentliche Tagesgeschäft fordernder denn je ist.

Ein nun im Kreis Unna angestoßenes Standardisierungsvorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert: Knapp 450.000 Euro war dem Bund die Unterstützung der Arbeit des Projektteams wert, das sich aus Expertinnen und Experten der Technischen Universität Dortmund, der Universität Bielefeld, der Kanzlei PARK Wirtschaftsstrafrecht, der Log4-CONSULT GmbH aus Lünen und der Ritzenhoff Kommunikationsberatung zusammensetzt. In den kommenden drei Jahren werden sie anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Prozesse und Risiken in mittelständischen Unternehmen einen Standard entwickeln.

Die Wirtschaftsförderung Kreis Unna (WFG) unterstützte hierzu im Vorfeld bei der Identifizierung des geeigneten WIPANO-Fördermittelzugangs. WIPANO steht für das Förderprogramm „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“. Die neue DIN-Norm soll den Mittelstand dabei unterstützen, praktikable und angemessene Lösungen für KMU zu finden, die u. a. bei Compliance-Verstößen im Unternehmen vor Gericht strafmildernd wirken können.

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