Corona: Aktuelle Regelungen in NRW
WFG Kreis Unna – 04.04.2022
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden ab dem 03. April 2022 die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Geschäfte, Einrichtungen und Betriebe können weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Regelungen (u. a. Masken tragen und Testpflicht) festlegen. Neue Corona-Schutzverordnung
Die Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen fassen die Empfehlungen zusammen, die von den verantwortlichen Personen für Angebote und Einrichtungen, die für Kunden- oder Besucherverkehre geöffnet sind, beachtet werden sollten.