Neue Regeln: Zuschussprogramm go-digital
WFG Kreis Unna – 07.01.2022
Das Bundesprogramm „go-digital“ hat mit dem Jahreswechsel eine neue Richtlinie erhalten, die zwei neue Fördervarianten einführt: Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch externe Beratungen bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine Unternehmen bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen. Die bisherigen Beratungsmodule „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ bleiben erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die gewählten Beratungsleistungen in einem ausgewählten Modul mit gegebenenfalls erforderlichen weiteren Modulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto gefördert. Als Begünstigte zahlen Unternehmen nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
Wer kann go-digital in Anspruch nehmen?
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen), Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro, Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland sowie Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.
Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.
Fragen zu dem Programm beantwortet WFG-Fördermittelberater Ansgar Burchard. Er ist per E-Mail unter a.burchard@wfg-kreis-unna.de bzw. telefonisch unter 0 23 03 / 27-12 90 zu erreichen.