Neues Angebot der Bürgschaftsbank NRW

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– 10.04.2024

Möchten Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich daran beteiligen? Dann gibt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen nun noch mehr Rückendeckung: Mit der neuen Nachfolge-Bürgschaft reduziert sich die persönliche Haftung des Übernehmenden auf nur 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme. Gefördert werden Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, insbesondere bei:

  • Erwerb von Vermögenswerten, z. B. Betriebsimmobilien, Maschinenpark, Warenlager
  • Tätige Beteiligungen / Kauf von Anteilen (auch Firmenwerte)
  • Vorhabensbezogene Betriebsmittel und Warenlageraufstockungen
  • Ergänzende Investitionen ins Unternehmen

Die Laufzeit der Bürgschaft (das maximale Bürgschaftsvolumen beträgt 2 Mio. Euro) entspricht der Kreditlaufzeit und beträgt i.d.R. max. 10 Jahre. Eine Laufzeit über 10 Jahre ist i.d.R. nur bei Betriebsimmobilien möglich.

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusage der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen lauten:

  • NachfolgerInnen müssen eine Kapitalgesellschaft gründen bzw. eine bestehende Kapitalgesellschaft übernehmen
  • Persönliche Haftungsübernahme bis 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme
  • Persönliche und fachliche Qualifikation der NachfolgerInnen
  • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
  • Angemessene Übernahmekonditionen

Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind, aber Kreditsicherheiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Im Normalfall beantragt die Hausbank eine Ausfallbürgschaft. Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.

Weitere Informationen zur Nachfolge-Bürgschaft finden Sie auf den Seiten der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
 

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